Urteil – Oberster Gerichtshof in Österreich urteilt im Fall „Telekabel“

Der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich hat nach einer entsprechenden Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-314/12, UPC Telekabel sein Urteil gefällt: Die Anordnung des Oberlandesgerichts Wien, der zufolge Access-Providern untersagt werden kann, ihren Kunden einen Zugang zu einer Internetseite zu vermitteln, die urheberrechtlich geschützte Inhalte unrechtmäßig zugänglich machen. In der streitgegenständlichen Anordnung ging es um das FIlmportal Kino.to. Weitere Informationen zu der Entscheidung des OHG in Österreich können der nachfolgend verlinkten Pressemitteilung entnommen werden.

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