Urteil des OVG Berlin-Brandenburg – Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen im Internet

Am 28.5.2014 hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden, dass es die Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 19. März 2014 zurückgewiesen hat. Die Eilentscheidung verbot es dem Land Berlin die Ergebnisse amtlicher Lebensmittelkontrollen bezüglich eines Lebensmittelbetriebes aus Berlin im Internetportal "Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow" zu veröffentlichen. Das OVG konnte keine hinreichende Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben oder Smiley-Symbolen erkennen. Damit bestätigte es die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Pressmitteilungen zu den Entscheidungen des OVG sowie des VG stehen unter den nachfolgenden Links zum Abruf bereit. Die Ausgangsentscheidung kann im Volltext abgerufen werden.

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