Update: Microsoft-Verfahren

Im Kartellverfahren gegen Microsoft wurde nun entschieden, dass der zwischen dem US-Justizministerium und Microsoft geschlossene Schlichtungsvertrag im Sinne der US-Verbraucher ist. Die Forderung der klagenden US-Bundesstaaten nach härteren Strafen und Auflagen wurden abgelehnt (http://www.dcd.uscourts.gov/microsoft-2001.html).

Informationen zur Geschichte des Falles findet man u.a. auf den Seiten des ‚Berkman Center for Internet & Society‘ (http://cyber.law.harvard.edu/msdoj/) oder auf den Seiten von Microsoft selbst (http://www.microsoft.com/presspass/trial/).

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