Thema: Herausgabe von Zugangscodes

Das Westminter Magistrates‘ Court hat entschieden, dass der Online-Aktivist und Hacker Laurie Love seine Passwörter nicht an die National Crime Agency, die etwa den Stellenwert des deutschen BKA hat, übergeben muss. Hintergrund ist ein Zivilverfahren, in dem Love die Herausgabe mehrerer beschlagnahmter Geräte von der Behörde verlangt. In Großbritannien gibt es zwar ein Gesetz (Regulation of Investigatory Powers Act, RIPA – http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2000/23/contents) mit dem Behörden Verdächtige zur Herausgabe von Passwörtern zwingen können, dieses ist jedoch nur bei konkreten Hinweisen auf eine Terrorgefahr anwendbar. Aus diesem Grund hatte die Crime Agency ihren Antrag auch nicht auf das Anti-Terror-Gesetz gestützt, sondern behauptet die Herausgabe der Passwörter sei notwendig um zu prüfen, ob Love überhaupt Eigentümer der auf den Geräten befindlichen Dateien sei. Diese Argumentation überzeugte das Gericht aber nicht. Das Zivilverfahren dürfe nicht dafür genutzt werden Passwörter ohne Rechtsgrundlage herauszuverlangen.

Urteil: https://www.judiciary.gov.uk/wp-content/uploads/2016/05/love-v-nca.pdf
Weitere Informationen: https://netzpolitik.org/2016/britisches-gericht-hacktivist-muss-seine-passwoerter-nicht-herausgeben/

In den USA gab es ein erstes Verfahren bei dem eine Frau verurteilt wurde durch ihren Fingerabdruck ihr iPhone zu entsperren. Auch im Hinblick auf andere biometrische Merkmale als mögliches Passwort stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang von betroffenen Personen ihre jeweiligen Zugangscodes in einem Verfahren erfragt bzw. erzwungen werden dürfen. Dies auch unter dem Aspekt, dass sich keiner selbst belasten muss und Zugangscodes gerade als Schlüssel für gesicherte Informationen jeglicher Art dienen. 

http://www.latimes.com/local/california/la-me-iphones-fingerprints-20160430-story.html