Steuer-ID als Bürgernummer laut DSK verfassungswidrig

Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) warnt die Bundesregierung davor, die Steuer-Identifikationsnummer als Personenkennziffer für die geplante Registermodernisierung zu verwenden. Mit dem Gesetzesvorhaben könnten Informationen aus dem Melderegister mit solchen aus dem Versichertenverzeichnis der Krankenkassen sowie dem Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder dem Schuldnerverzeichnis abgeglichen und diese zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengefasst werden. Dieses Vorhaben stehe laut DSK im Widerspruch zu verfassungsrechtlichen Regelungen.

Quelle: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschuetzer-Steuer-ID-als-Buergernummer-ist-verfassungswidrig-4881621.html