Steffi Graf gegen Microsoft GmbH

Am 28.05.2002 hat das OLG Köln in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ‚Steffi Graf gegen Microsoft GmbH‘ über die Berufung der Microsoft GmbH entschieden. Im einstweiligen Verfügungsverfahren war der Microsoft GmbH verboten worden, manipulierte Abbildungen der Tennissspielerin Steffi Graf zu veröffentlichen. Das OLG Köln hat diese Entscheidung des Landgerichts Köln vom 05.10.2001 bestätigt und die dagegen gerichtete Berufung der Microsoft GmbH zurückgewiesen (http://www.olg-koeln.nrw.de/home/presse/urteile/15U221-01.htm).

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