Standards für die elektronische Kommunikation der Bundesministerien

Die Bundesregierung hat am 11. Juli 2001 die Neufassung der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in Bundesministerien beschlossen (http://www.bmi.bund.de/Anlage7684/Richtlinie_fuer_das_Bearbeiten_und_Verwalten_von_Schriftgut_in_Bundesministerien.pdf). Damit werden „…gleichzeitig die notwendigen Voraussetzungen für den Informationszugang geschaffen und die Mitarbeiter in den Bundesministerien ermutigt, elektronische Verfahren zu nutzen.“ Eine Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen der Richtlinie, kann man der Pressemitteilung auf den Seiten des ‚Bundesministeriums des Innern‘ entnehmen.

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