Sperrungsverfügungen

Im Fall der von der Bezirksregierung Düsseldorf ausgesprochenen sofortigen Sperrungsverfügungen gegen nordrhein-westfälische Provider (wir berichteten zuletzt am 22.01.2003) hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt (http://www.ovg.nrw.de/presse/pressem/2003/p030319.htm). Die Anordnung der Bezirksregierung Düsseldorf muss nun vorläufig befolgt werden.

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