Spanien: Zustellung von Bußgeldbescheiden per E-Mail

Nach einer Mitteilung der Verkehrsgeneraldirektion im spanischen Innenministerium können seit 04. Februar Bußgeldbescheide dem Verkehrssünder per E-Mail zugestellt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Bürger über das Webportal des Ministeriums für öffentliche Verwaltung eine spezielle E-Mail-Adresse („Dirección Electrónica Única“) einrichten lässt, die nicht zum Versand, sondern nur zum Empfang von E-Mails geeignet ist. Die E-Mails selbst lassen sich nur mit Hilfe eines digitalen Zertifikats lesen. Rechtsgrundlage ist der Real Decreto 209/2003 vom 21. Februar 2003 , der die telematische Zustellung von Verwaltungsakten regelt. Nach Art. 12 kann die wirksame Zustellung von Verwaltungsakten auf telematischem Wege nur für diejenigen Verwaltungsverfahren gelten, bei denen sich der Bürger zuvor generell mit der elektronischen Zustellung von Verwaltungsakten bereit erklärt hat. In diesem Fall also müsste der Bürger bei seiner Anmeldung über das Webportal des Ministeriums für öffentliche Verwaltung angeben, dass er künftig Verwaltungsakte im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verkehrsverstößen elektronisch zugestellt bekommen möchte.

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