Spanien: Urteil zur Zulässigkeit von Google-Adword-Anzeigen

In Anlehnung an die Rechtsprechung des EuGH zur Zulässigkeit von Google-Adword-Anzeigen (z.B. Urteil v. 23.03.2010) hat der Oberste Gerichtshof Spaniens durch Urteil vom 26.02.2016 entschieden, dass bei der Buchung fremder Markennamen als Keywords dann keine Verletzung von Markenrechten vorliegt, wenn in der Werbeanzeige darauf hingewiesen wird, dass die beworbenen Markenprodukte über eine andere Website als die des Markeninhabers angeboten werden (Fundamento de Derecho 3°, Primer Motivo).