Spanien: Urteil zur Haftung von Providern

Der „Juzgado de Primera Instancia“ von Madrid hat als Gericht erster Instanz durch Urteil vom 15.06.2005 entschieden, dass die Beklagte „Asociación de Internautas“ (= die Vereinigung der Internet-User) wegen Ehrverletzung Schadensersatz in Höhe von 36.000 EURO an die Klägerseite zu zahlen hat. Klägerin war u. a. die spanische Vereinigung der Autoren und Herausgeber (SGAE).

Die Beklagte hat eine Kopie der Urteilsurkunde als PDF-Dokument veröffentlicht (http://www.internautas.org/archivos/sentencia_sgae.pdf). Streitgegenstand war u. a. die Domain „www.putasgae.org“. Die entsprechende Webseite lag auf dem Server der Beklagten und stellte eine Plattform für Kritiker der Klägerin dar. Das Gericht bestätigte die Auffassung der Klägerin, dass in der Verwendung dieses Domainnamens eine Ehrverletzung liegt („puta“ ist ein spanisches Schimpfwort). Die Beklagte war der Ansicht, dass sie nicht schadensersatzpflichtig sei, da sie selbst nicht die Inhaberin der besagten Domain sei, sondern lediglich als Internet Service Provider den eigenen Server für diese Plattform zur Verfügung gestellt habe. Nach Auffassung des Gerichts ist jedoch auch der Webhoster verpflichtet, die auf seinem Server liegenden Webseiten auf eventuelle Ehrverletzungen hin zu überprüfen und ggf. zu löschen.

(Matthias Schassek)

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