Spanien: Passivlegitimation von Google Inc. beim Recht auf Vergessenwerden

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat durch Urteil vom 14.03.2016 entschieden, dass bezüglich des Anspruchs auf Vergessenwerden
(JIPS-Nachricht vom 02.12.2015) nicht die spanische Filiale von Google (Google Spain, S.L. mit Sitz in Spanien) passiv legitimiert ist, sondern Google Inc. als Betreiberin von Google Search mit Sitz in den USA. Folglich hat das Gericht die von der spanischen Datenschutzbehörde AEPD im Rahmen des Rechts auf Vergessenwerden gegen Google Spain erlassenen Entscheidungen aufgehoben.

Der spanische Rechtsanwalt Jorge Campanillas hebt in seinem Weblog hervor, dass die praktische Relevanz dieses Urteils darin besteht, dass das
vom EuGH festgestellte Recht auf Vergessenwerden (JIPS-Nachricht vom 13.05.2014) nicht gegenüber der nationalen Filiale, sondern gegenüber Google Inc. geltend zu machen ist.