Spanien: Neuer Personalausweis mit elektronischer Signatur

Von diesem Monat an soll in Spanien schrittweise der elektronische Personalausweis („DNI electrónico“) eingeführt werden; Presseberichten zufolge sollen bis zum Jahr 2008 alle Spanier einen solchen Ausweis besitzen. Rechtsgrundlage für die Erteilung des DNI electrónico ist das Königliche Dekret 1553/2005 vom 23. Dezember 2005. Der neue Personalausweis enthält nicht nur die biometrischen Daten, wie es die Verordnung Nr. 2252/2004 des Rates der Europäischen Union vom 13. Dezember 2004 für die Reisepässe in den EU-Mitgliedsstaaten vorschreibt, sondern darüber hinaus auch gemäß der Ley 59/2003, Capítulo III die elektronische Signatur des Ausweisinhabers. Der im Ausweis integrierte Chip enthält u. a. das X509v3-Zertifikat, den öffentlichen und den privaten RSA-Schlüssel bezüglich des Kommunikationsnachweises („Content Commitment“) und der Authentifizierung des Karteninhabers. Bevor jedoch der Bürger mittels elektronischer Signatur Dokumente unterzeichnen kann, muss er ein Kartenlesegerät an seinen PC anschließen, das zumindest dem Standard ISO 7816 entspricht. Das spanische Innenministerium hat hierzu einen Ratgeber (Stand: 1. März 2006) veröffentlicht.

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