Spanien: Hacking soll Straftatbestand werden

Das Parlament hat jetzt in seinem Amtsblatt den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform des Strafgesetzbuches veröffentlicht. Mit der Strafrechtsreform soll unter anderem dem Rahmenbeschluss 2005/222/JI des Rates der Europäischen Union vom 24. Februar 2005 über Angriffe auf Informationssysteme Rechnung getragen werden. So soll Artikel 197 des aus dem Jahre 1995 stammenden Strafgesetzbuches durch eine Neufassung des Absatzes 3 dahingehend geändert werden, dass künftig das Eindringen in elektronische Informationssysteme unabhängig von den Motiven des Täters mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zwei Jahren geahndet wird. Vergleichbar mit dem Meinungsstreit in der deutschen Strafrechtslehre zu § 202 a StGB wird nun auch in Spanien darüber diskutiert, ob das bloße Hacking unabhängig von den Motiven des Täters bestraft werden soll (siehe hierzu den Artikel der auf Internetrecht spezialisierten Kanzlei Almeida).

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