Spanien: elektronische Signaturen

Am 20. März 2004 wird das neue spanische Gesetz über elektronische Signaturen in Kraft treten (http://www.boe.es/boe/dias/2003-12-20/pdfs/A45329-45343.pdf). Das neue Gesetz passt die spanische Gesetzgebung der Richtlinie 1999/93/EG an und wird das gegenwärtige spanische Elektronische Signatur-Gesetz (Königliche Verordnung 14/1999) ersetzen.

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