Skype ist ein elektrischer Kommunikationsdienst

In einer Entscheidung vom 05.06.2019 (Az.: C-142/18), nach einer Vorlage durch das Berufungsgericht Brüssel, hat der EuGH festgestellt, dass es sich bei der kostenpflichtigen Skypeout Funktion des Internetdienstes Skype um einen elektronischen Kommunikationsdienst im Sinne des Art. 2 Bst. c der Richtlinie 2002/21/EG handelt.
Die Voraussetzungen hierfür sind laut dem EuGH die Möglichkeit über VoiP (Voice over IP) Festnetznummern eines Mitgliedstaates anzurufen, dies muss kostenpflichtig sein, und es müssen Vereinbarungen mit dem Diensteanbieter und den nationalen Telekommunikationsdienstleistern bezüglich der Übertragung und Terminierung von Anrufen geschlossen werden.
Über den kostenfreien VoiP Dienst von Skype ist hingegen nicht entschieden worden. Dieser dürfte anhand der Voraussetzungen des EuGH auch nicht als elektrischer Kommunikationsdienst einzustufen sein.
In Deutschland war dies bereits durch die Bundesnetzagentur gängige Praxis. Durch die aktuelle Entscheidung wird nun eine Rechtsangleichung auch für die anderen EU-Mitgliedsstaaten vorgenommen, bei denen die Anerkennung als Kommunikationsdienst strittig war.

Quelle: http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=214741&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1