Rowling verhindert Print-Ausgabe des Harry Potter Online-Lexikons

In einem Rechtsstreit um die Veröffentlichung eines Harry Potter-Lexikons haben Warner Bros. und  Joanne K. Rowling, die Autorin der Harry Potter-Bände, einen Sieg errungen.

Bereits nach der Lektüre des zweiten Harry Potter-Bandes hatte der Fan Vander Ark 1999 die Arbeit an einem Online-Lexikon aufgenommen, welches er 2000 online stellte. Er beabsichtigte hiermit, anderen Fans eine zuverlässige Quelle bei Fragen rum um die Charaktere, Orte und Zaubersprüche der HP-Bände zu bieten. Dazu bediente er sich umfangreicher Zitate. Die Website wurde zunächst von den Firmen, welche die Film- und Computerspielrechte an Harry Potter besitzen, intensiv genutzt. Auch Rowling selbst hatte bekannt gegeben, die Seite häufig zu nutzen.

2007 trat der Verlag RDR-Bücher mit dem Plan eine Print-Version seines Online-Lexikons herausbringen, an Vander Ark heran. Nachdem Arks rechtliche Bedenken ausgeräumt und juristische Vertretung im Falle eines Rechtsstreits versichert worden war, kam es zum Vertragsschluss. Zu diesem Zeitpunkt plante jedoch auch Rowling ein Lexikon über Harry Potter herauszubringen. Obwohl der RDR-Bücher Verlag davon erfuhr hielt er weiter an seinem Lexikon fest. Daraufhin wurde das Gericht bemüht, um eine einstweilige Verfügung zu erlassen.

Das Gericht in Michigan befand nun, dass das Lexikon zu viele Zitate aus Rowlings Werken enthielte, ohne den Ursprung anzugeben. Somit liegt insbesondere keine Verwendung innerhalb des „fair use“-Rahmens vor.  Das Gericht erließ eine permanente gerichtliche Untersagung und sprach Warner Bros. Schadensersatz für die Rechtsverletzung in Höhe von 6750$ zu. Für die 7 Bände und 2 Begleitbücher wurde jeweils nur das Minimum von 750$ veranschlagt, weil das umstrittene Lexikon nicht erscheinen war.

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