Reform des Schadensersatzrechts

Am 24.09.2001 hat das Bundeskabinett die Grundlage für die Modernisierung des Schadensersatzrechts und verschiedener Bereiche des außervertraglichen Haftungsrechts vorgelegt. Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz erhält man einen Überblick über die geplanten Änderungen (http://www.bmj.bund.de/misc/mitteil.htm). Ausserdem sind dort auch der Referentenentwurf sowie die Begründung des Entwurfs erhältlich (http://www.bmj.bund.de/ggv/ggv_i.htm).

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