Rechtsportal der Wikipedia

Die Online-Enzyklopädie Wikipedia, die bereits zahlreichen Standard-Enzyklopädien erfolgreich Konkurrenz gemacht und mitunter gänzlich abgelöst hat, hat sich seit seinem Beginn im Jahr 2001 zu einem alltäglichen Nachschlagewerk für Millionen von Internetnutzern etabliert. Wie weit eben diese Etablierung reicht, belegt unter anderem auch die Tatsache, dass zwischenzeitlich auch Gerichte aus der Online-Enzyklopädie Wikipedia zitieren. Dass Wikipedia-Inhalte auch auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften ansprechend und für den Einstieg in eine tiefergreifende Recherche sind, möchten wir in dieser Woche mit unserem neuen Link zur Woche dokumentieren. Unser neuer Link der Woche ist das Portal Recht der Wikipedia. In diesem werden thematisch aufbereitet und strukturiert die Inhalte der Wikipedia zum Thema Recht aufbereitet. existiert bereits seit vielen Jahren und wird von Menschen alltäglich benutzt. Inzwischen beginnen auch Gerichte aus Wikipedia zu zitieren (siehe etwa: jurpc). Vor diesem Hintergrund möchten wir an dieser Stelle besonders auf das rechtliche Portal hinweisen, welches zu vielen juristischen Themen einen Überblick bietet. Die Wikipedia bietet neben einem freien Zugang zu juristischen Informationen auch die Möglichkeit sich selbst aktiv in die Pflege und Erstellung von Beiträgen einzubringen.

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