Rechtlich korrekte Weihnachtsdekoration

Weihnachten naht und damit auch die alljährliche Frage „Welche Weihnachtsdekoration soll es diesmal sein?“. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße macht alle Dekorationswütigen darauf aufmerksam, dass beim Sammeln natürlicher Deko (wie z.B Stechpalmen, Mistelzweige und Moose) Regeln des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten sind. Wie man korrekt dekoriert, erfährt man in der entsprechenden Pressemitteilung der Direktion (http://www.sgdsued.rlp.de/…/Wald-_und_Naturschutz_geht_alle_an.pdf).

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