Prozessbericht Thomas Stadler

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat den Netzaktivisten Alvar Freude Anfang der Woche freigesprochen. Der Kommunikationsdesigner tritt für ein ein „freies, unzensiertes“ Internet ein. Zu Dokumentationszwecken hatte er unter anderem auf Internet-Seiten verlinkt, die strafbare neonazistische Inhalte enthielten. Das Gericht betonte bei seiner Urteilsbegründung den Einzelfallcharakter. Grundsätzlich bleibe ein Linksetzer strafrechtlich verantwortlich, wenn er auf verbotene Inhalte verweise. Im vorliegenden Fall habe sich der Angeklagte auf die Ausnahmevorschrift des § 86 Abs. 3 StGB berufen können. Die Richter sahen die Aufklärungsarbeit Alvar Freudes als gegeben, wodurch die Verlinkungen straffrei zu bleiben hätten. Sein Anwalt Thomas Stadler hat nun auf seinen Seiten einen Prozessbericht veröffentlicht.

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