Prank-Videos, oder: der schmale Grat zwischen Spaß und Straftat

Nach einer Pressemitteilung der bayerischen Polizei (abrufbar unterhttps://www.polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/241614) wurde der Versuch, eines der bei YouTubern so beliebten Prank-Videos in München zu drehen, für drei Männer in wenigen Augenblicken vom Spaß zu einer Straftat. Die Männer hatten einen Rucksack dabei, aus dem Kabel hingen und baten Passanten, ihnen beim Zünden der Bombe behilflich zu sein. Ziel solcher Drehs ist das Nachstellen bedrohlicher Szenen oder die Provokation von Polizeieinsätzen. Der so provozierte Einsatz der Polizei wird nicht im Internet zu sehen sein, da die Beamten das Equipment beschlagnahmten und Strafanzeigen wegen Vortäuschen einer Straftat, Störung des öffentlichen Friedens und Bedrohung fertigten. Die Polizei warnt eindringlich davor, solche Videos zu drehen, da die dabei verübten Straftaten konsequent verfolgt werden. Dass man für Prank-Videos auch eine Haftstrafe zu erwarten hat, mussten vier Engländer für einen 2015 gedrehten vorgetäuschten Überfall auf die National Portrait Gallery erfahren (Meldung bei The Guardian: http://www.theguardian.com/media/2016/may/16/men-jailed-after-terrifying-art-heist-prank-for-youtube-channel).