Peru: Software in der Öffentlichen Verwaltung

Der peruanische Kongress hat am 23. September das Gesetz betreffend den Gebrauch, Erwerb und die Angemessenheit von Software in der Öffentlichen Verwaltung (Le que norma el uso, adquisición y adecuación del software en la administración pública)verabschiedet. Gemäß Art. 4 sollen die Behörden grundsätzlich keine Hardware anschaffen, die nur mit einer bestimmten Sorte Software verwendet werden kann. Ziel des Gesetzes ist es,die technologische Neutralität der Öffentlichen Verwaltung zu gewährleisten. Im Gegensatz zur venezolanischen Gesetzeslage (siehe Nachricht vom 21.09.2005) lässt sich dem peruanischen Gesetz jedoch nicht entnehmen, dass die Öffentliche Verwaltung verpflichtet ist, vorzugsweise freie Software zu verwenden. Das Gesetz tritt innerhalb von sechzig Tagen nach seiner Veröffentlichung in Kraft; die Zustimmung des Präsidenten steht noch aus.

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