Perú: Anti-Spam-Verordnung in Kraft getreten

Im offiziellen peruanischen Amtsblatt vom 4. Januar 2006 (Seite 309276ff.) wurde die ministerielle Verordnung veröffentlicht, die die Anwendung des Anti-Spam-Gesetzes regelt („Reglamento de la Ley N° 28493“). Dieses Gesetz, die „Ley N° 28493 que regula el envío del correo electrónico comercial no solicitado (SPAM)“, war bereits im vergangenen Jahr vom peruanischen Kongress verabschiedet worden (siehe hierzu die Nachricht vom 05.05.2005). Gemäß Artikel 8 des Anti-Spam-Gesetzes in Verbindung mit Artikel 17 der entsprechenden Verordnung kann nunmehr derjenige, der SPAM erhält, von dem Absender der unaufgefordert zugesandten E-Mail und von dem Nutznießer („beneficiaro“) der darin enthaltenen Werbung oder deren Inserent („anunciante“) eine Geld-Entschädigung in Höhe von 1 Prozent des jährlich neu festgelegten Steuereinheitsbetrages („unidad impositiva tributaria“) pro illegaler E-Mail verlangen, maximal den doppelten Steuereinheitsbetrag. Dieser Betrag beläuft sich zur Zeit auf 3300 PEN; das entspricht knapp 800 Euro. Kurz gesagt: Der Empfänger von SPAM kann für jede verbotene E-Mail Schadensersatz in Höhe 8 Euro, aber höchstens bis zu einer Gesamtsumme von 1600 Euro verlangen.

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