Rechtliche Regularien für KI – Regulierung von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Art. 53 KI-VO)

Die Regulierung gemäß Art. 53 KI-VO betrifft KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Sie etabliert einen horizontalen Mindeststandard zwecks Erreichung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Risikokontrolle und Ermöglichung  einer verantwortungsvolle Integration für die nachgelagerten Entwickler. Absatz 1 sieht folgende Pflichten vor: lit.a ) – Interne Dokumentation  Anbieter sind verpflichtet, eine umfassende technische Dokumentation zu erstellen und aktuell zu halten. Diese muss Behörden auf Anfrage

Künstliche Intelligenz in der Präimplantationsdiagnostik

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im medizinischen Bereich hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Insbesondere datengetriebene Verfahren zur Analyse großer medizinischer Datensätze gelten als vielversprechend, um Diagnosen zu präzisieren, Risiken besser einzuschätzen und Behandlungsentscheidungen zu unterstützen. Neben klassischen Anwendungsfeldern wie Radiologie oder personalisierter Medizin gewinnt auch der Bereich der Reproduktionsmedizin zunehmend an Bedeutung. Dort kommen KI-gestützte Verfahren nicht nur zur

Künstliche Intelligenz in der Präimplantationsdiagnostik

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im medizinischen Bereich hat in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Insbesondere datengetriebene Verfahren zur Analyse großer medizinischer Datensätze gelten als vielversprechend, um Diagnosen zu präzisieren, Risiken besser einzuschätzen und Behandlungsentscheidungen zu unterstützen. Neben klassischen Anwendungsfeldern wie Radiologie oder personalisierter Medizin gewinnt auch der Bereich der Reproduktionsmedizin zunehmend an Bedeutung. Dort kommen KI-gestützte Verfahren nicht nur zur

Die Krise der „Billable Hour“ – KI-Einsatz und anwaltliche Vergütung

Der Einsatz von KI in der Anwaltschaft stellt das geltende Gebührenrechtvor strukturelle Herausforderungen. Im Rahmen des gesetzlichenVergütungssystems nach dem RVG erweisen sich gerichtliche Festgebührenzwar als weitgehend technologieneutral und robust, da sie pauschal denTätigkeitsabschnitt und nicht den zeitlichen Aufwand honorieren. Diedurch den KI-Einsatz erzielte „Effizienzrendite“ verbleibt also alsGewinnmarge beim Rechtsanwalt. Problematischer gestaltet sich jedoch dieSituation bei außergerichtlichen Gebühren gemäß § 14

KI in der juristischen Praxis – BEAMON AI (Bryter)

BRYTER ist ein deutsches Legal-Tech-Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main und entwickelt mit BEAMON AI eine modulare „All-in-One-Legal-AI-Produktivitätsplattform“. Anders als generische Chatbots ist die KI nicht als isoliertes Textgenerierungstool konzipiert, sondern gezielt in konkrete juristische Arbeitsabläufe eingebunden. Der Einsatz erfolgt unterstützend, etwa bei juristischer Recherche, Entwurfstätigkeiten oder der ersten inhaltlichen Durchsichtvon Dokumenten. Kernfunktional ist insbesondere die strukturierte Dokumentenanalyse: Verträge

Rechtliche Regularien für KI

Die Pflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung (KI-VO) gelten primär für Systeme außerhalb des Hochrisiko-Bereichs und greifen unabhängig vom jeweiligen Risikoniveau. Übergeordnetes Ziel der Regelung ist der Schutz der autonomen Entscheidungsfähigkeit natürlicher Personen, insbesondere in Situationen, in denen der Einsatz von KI nicht unmittelbar erkennbar ist. Art. 50 wirkt dabei ergänzend zu anderen rechtlichen Regimen. Die Norm unterteilt sich in verschiedene Offenlegungstatbestände (Fallgruppen):

Anforderungen an den TDM-Vorbehalt und die Maschinenlesbarkeit.

Gerade in dem Bereich der KI-Zusammenfassungen für die großen Suchmaschinen wie bspw. Google (Google AI-Overview), werden mittels sog. Webcrawler (Bots) die urheberrechtlich geschützten Inhalte auf Webseiten durchsucht und ausgewertet. Die für das sog. Text- und Data-Mining zentrale Norm aus dem Urheberrecht ist § 44b UrhG. Diese Norm ermöglicht es in Absatz 2 Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken anzufertigen. Wer dies

Neue BfDI-Handreichung: Datenschutz bei KI in Behörden

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat eine umfassende Handreichung zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Behörden veröffentlicht. Unter dem Titel „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“ gibt das 40-seitige Dokument praxisnahe Empfehlungen für Entwicklung, Training und Betrieb von KI-Systemen. Ziel ist es, Effizienzsteigerungen in der Verwaltung mit Einhaltung der Datenschutzgrundsätze in Einklang zu

Haftung und Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI

Die Haftung von Rechtsanwälten beim Einsatz von KI zur Erstellung von Schriftsätzen am Beispiel der Hamid Rechtsprechung aus der UK (Teil 1 von 2) Hintergrund Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde bereits versucht zu ermitteln, welche Konsequenzen es für Rechtsanwälte in Deutschland gibt, wenn diese mithilfe von Künstlicher Intelligenz Schriftsätze erstellen, die fehlerhafte Verweise enthalten. Hier haben englische Gerichte ein Instrument

KI-Rechtsrecherche und offene Justizdaten: ANITA und Offene Urteile

Mit ANITA steht eine KI-gestützte Rechtsrechercheplattform zur Verfügung, die zeigt, welches Potenzial in qualitativ hochwertigen Gerichtsentscheidungen liegt. ANITA beantwortet Rechtsfragen mit präzisen Fußnotenverweisen auf Basis von über 750.000 Urteilen. Die Plattform wirbt mit KI ohne Halluzinationen und ermöglicht u. a. Analysen zu Streitwerten und Erfolgsquoten, die automatisierte Erstellung von Schriftsätzen sowie das Speichern von Argumenten aus Urteilen in Merklisten Die Leistungsfähigkeit solcher Systeme hängt unmittelbar von der Verfügbarkeit offener Justizdaten ab. Hier setzt die