Die Regulierung gemäß Art. 53 KI-VO betrifft KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI). Sie etabliert einen horizontalen Mindeststandard zwecks Erreichung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Risikokontrolle und Ermöglichung einer verantwortungsvolle Integration für die nachgelagerten Entwickler. Absatz 1 sieht folgende Pflichten vor: lit.a ) – Interne Dokumentation Anbieter sind verpflichtet, eine umfassende technische Dokumentation zu erstellen und aktuell zu halten. Diese muss Behörden auf Anfrage
