OLG: Urteil zu Namensrechtsverletzung durch Benutzung einer catch-all-Funktion

Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Nürnberg kann aus der Benutzung einer Catch-all Funktion bei Domains eine Namensrechtsverletzung resultieren. Im vorliegenden Fall hatte ein Erotik-Portal beliebige Subdomains nach dem Muster *.suess.de auf sein Sex-Angebot weitergeleitet. Der Kläger namens Süß hatte sich insbesondere gegen die Kombination seines Vornamens mit der Second-Level-Domain .suess.de gewehrt. Das OLG entschied, dass hier eine Namensrechtsverletzung vorliege. Dagegen darf der Erotik-Anbieter weiterhin die Domain suess.de nutzen, da es sich bei „Süß“ um ein deutsches Adjektiv handele. Der Domainname könne deshalb nicht individuell mit dem Namen des Klägers in Verbindung gebracht werden.

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