OLG Stuttgart: Hartplatzhelden.de darf keine Amateurvideos anbieten

Der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat am 19.03.2009 ein Urteil des Landesgerichts Stuttgart bestätigt, wonach die Betreiber von Hartplatzhelden.de keine Amateurvideos die von Dritten eingeschickt werden, online stellen dürfen. In dem Rechtsstreit zwischen dem Württembergischen Fußballverband e.V. (wfv) und dem privaten Betreiber des frei zugänglichen Internetportals wurde entschieden, dass das kostenlose Anbieten von Aufnahmen von Fußball-Verbandsspielen, Fußball-Verbandspokalspielen, Fußball-Auswahlspielen, Fußball-Freundschafts- und -Turnierspielen sowie Fußball-Hallenspielen, die im Verbandsgebiet des wfv ausgetragen werden gegen dessen Rechte verstößt. Zwischen den Parteien bestehe ein Wettbewerbsverhältnis in Bezug auf die wirtschaftliche Vermarktung von Spielszenen. Das Betreiben des Portals stelle eine unlautere Nachahmung im Sinne des UWG dar, obwohl der Verband selbst derzeit keine Verwertung seiner Spiele betreibt, dies wohl aber für die Zukunft ins Auge fasst. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

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