OLG Köln zur Marke ‚Explorer‘

Mit Urteil vom 19. Juli hat das OLG Köln entschieden, dass aus der Marke ‚Explorer‘

keine Unterlassungsansprüche hergeleitet werden können, ‚…weil es an der erforderlichen Benutzung dieser Marken fehlt‘ (http://www.transpatent.com/ra_krieger/OLG-Koeln-Explorer.html). Darüber hinaus war die

fünfjährige Benutzungsschonfrist des § 25 Abs.1 MarkenG letzter Halbsatz am 25.11.2000 abgelaufen.

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