Nutzung von Videokonferenzsystemen nicht datenschutzkonform möglich

n Zeiten der Corona Pandemie haben Videokonferenzsysteme, insbesondere bei der Arbeit aus dem Home Office, an Bedeutung gewonnen. Bereits früh wurde kritisiert, dass eine datenschutzkonforme Ausgestaltung der Angebote problematisch sei. Nun hat die Berliner Datenschutzbeauftragte ein Ampel System entwickelt, um die Datenschutzkonformität zu bewerten. Für viele Anbieter mit vernichtendem Ergebnis. Danach erhielten Microsoft Teams, Skype, Zoom, GoToMeeting und 6 weitere Anbieter die „Rote Ampel“. Diese bedeutet, dass eine rechtskonforme Nutzung des Systems ausgeschlossen und eine Beseitigung dieses Zustandes nicht ohne „wesentliche Anpassungen der Geschäftsabläufe“ möglich sei. Im Zentrum der Kritik stehen die Auftragsverarbeitungsverträge, insbesondere wenn hierin Verarbeitungen zu eigenen Zwecken durch die externen Auftragsverarbeiter gestattet werden.

Quelle: https://www.swp.de/panorama/videokonferenz-zoom-skype-microsoft-teams-homeoffice-datenschutz-nicht-rechtskonform-47583264.html