Niederlande: Gericht bestätigt Creative-Commons-Lizenz

Durch Urteil der „Rechtbank“ (Landgericht) von Amsterdam vom 09. März 2006 ist in den Niederlanden zum ersten Mal die Gültigkeit einer Creative-Commons-Lizenz gerichtlich bestätigt worden. In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger, eine prominente Persönlichkeit aus dem Showbusiness, Fotos von seiner Familie unter einer „Creative Commons Attribution-Noncommercial-Sharealike“-Lizenz (Namensnennung-Nicht-kommerziell-Weitergabe unter gleichen Bedingungen) mit dem Zusatz „Dieses Bild ist öffentlich“ ins Internet gestellt. Der Beklagte, Herausgeber einer Wochenzeitung, veröffentlichte die Fotos, ohne den Kläger um Erlaubnis gebeten zu haben. Der Kläger machte nun die Verletzung seines Urheberrechts geltend. Der Beklagte hingegen wandte ein, dass er die Fotos guten Glaubens veröffentlicht habe und erst anschließend von seinem Rechtsberater über die Bedeutung von CC-Lizenzen informiert worden sei. Das Gericht ließ den Einwand des Beklagten nicht gelten. Es sei dem Beklagten zumutbar gewesen, vor Veröffentlichung der Fotos die mit der CC-Lizenz verbundenen rechtlichen Bedingungen zu ermitteln, urteilte das Gericht. P. Bernt Hugenholtz, Professor für Urheberrecht am „Institute for Information Law“ der Universität von Amsterdam, hat Auszüge des Urteils ins Englische übersetzt. Er sieht die besondere Bedeutung des Urteils gerade darin, dass die Bedingungen der CC-Lizenzen für die Verwendung der lizenzierten Werke unabhängig davon gelten sollen, ob dem Internet-User die Bedeutung der Lizenz bewusst war oder ob er die Bedingungen ausdrücklich akzeptiert hat.

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