Neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft

Nach der Zustimmung des Bundesrates am 11.05.2001 und der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 18.05.2001 ist am 23.05.2001 das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft getreten (http://www.bundesanzeiger.de/bgbl1f/b1findex.htm). Die Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz zu dieser Novellierung kann ebenfalls online eingesehen werden (http://www.datenschutz.bund.de/Presse/pm20010511.html).

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