Neues bereichsspezifisches Datenschutzgesetz (TTDSG) für den Telekommunikationsbereich beschlossen

Für mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen vor allem im Telekommunikationsbereich, wurden die Datenschutzbestimmungen aus dem TMG/TKG noch stärker an die DSGVO angepasst und in ein eigenes Gesetz ausgelagert.

Dazu hat der Bundestag am Donnerstag, den 20.05., den Gesetzentwurf für ein entsprechendes „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien – Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG)“ (BT-Drs. 19/2744119/28605 Nr. 1.14) mehrheitlich mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen – AfD, FDP und die Linke waren dagegen, die Grünen enthielten sich. Zum Entwurf lag auch eine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 19/29839) des Wirtschaftsausschusses vor.

Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Telekommunikationsdiensten und Aufsichtsbehörden, erklärte die Bundesregierung. Daher würden die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG würden daher in einem eigenen bereichsspezifischen Datenschutzgesetz – dem TTDSG – zusammengefasst werden.

Bezüglich des Speicherns, Auslesens von Informationen auf Endeinrichtungen soll künftig eine Einwilligungserfordernis geben, die sich eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie im Lichte der DSGVO orientiert. „Werbe-Cookies“ der Diensteanbieter sind nur noch zulässig, wenn der Betroffene auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen in diese eingewilligt hat. Parallel erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mehr Befugnisse zur Überwachung der Datenschutzbestimmungen iSd TMG/TKG.

 

Links:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-datenschutz-840228

https://www.heise.de/news/E-Privacy-Bundestag-schreibt-Einwilligung-bei-Werbe-Cookies-explizit-vor-6050834.html

https://www.golem.de/news/nutzertracking-koalition-will-cookie-manager-und-login-dienste-anerkennen-2105-156606.html

Update:

In seiner Sitzung vom 28.05.2021 hat auch der Bundesrat das TTDSG beschlossen.

Quelle: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1005/tagesordnung-1005.html?cms_topNr=74#top-74

Update:

Die GDD hat kürzlich entsprechende Praxishinweise zur Handhabung des TTDSG veröffentlicht.

Quelle: https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/gdd-veroeffentlicht-praxishilfe-das-neue-telekommunikation-telemedien-datenschutz-gesetz-ttdsg-im-ueberblick