Neuer Personalausweis seit November

Zum 1. November 2010 ist das Personalausweisgesetz in Kraft getreten. Zudem traten die Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis Personalausweisverordnung (PauswV) sowie die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PauswGebV) mit Wirkung zum 1. November 2010 in Kraft.

Wie bereits berichtet informiert eine Seite des Bundesministeriums des Inneren über die neuen Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten des neuen Personalausweises. Der neue Personalausweis in Scheckkartenformat verfügt über einen Chip, welcher den elektronischen Identitätsausweis im Bereich des E-Government und des E-Commerce ermöglicht. Hinsichtlich dieser neuen Funktion wurde seitens des Bundesdatenschützers Peter Schaar darauf hingewiesen, dass die Nutzung nur erfolgen sollte, wenn der verwendete Rechner den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Weiterhin ist zu bemerken, dass in § 1 I 3 PauswG festgehalten wurde, dass vom Ausweisinhaber nicht verlangt werden darf, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam daran aufzugeben.

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