Neue Homepage des BfDI

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten und hat damit auch die Kompetenzen des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erweitert. Mit neuer Internetadresse und moderner Aufmachung ist der Webauftritt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gestartet. Die Webseite wurde entsprechend der neuen Aufgabe des Bundesbeauftragten um den Bereich Informationsfreiheit ergänzt. Hier findet der interessierte Bürger neben einigen ausgewählten EU-Vorschriften und Landesgesetzen zur Informationsfreiheit auch u. a. Reden und Interviews sowie das virtuelle Datenschutzbüro.

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