Nachtrag: Deutsche Wohnen legt Widerspruch gegen Bußgeld ein

Die Immobiliengesellschaft Deutsche Wohnen will das kürzlich verhängte DSGVO-Bußgeld (wir berichteten: http://www.jura.uni-saarland.de/bussgeldbescheid-wegen-dsgvo-verstoessen-gegen-deutsche-wohnen-se-erlassen/) nicht akzeptieren. Nun müssen die Datenschutzbehörde und gegebenenfalls ein Gericht den Sachverhalt klären.

Quelle: https://www.golem.de/news/dsgvo-deutsche-wohnen-legt-widerspruch-gegen-millionen-bussgeld-ein-1911-145060.html