LG Köln: Vertragsgenerator ist Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG

Das LG Köln geht in einer neuen Entscheidung davon aus, dass Vertragsgeneratoren eine Rechtsdienstleistung i.S.d. Rechtsdienstleistingsgesetzes sind. Deshalb müssten die Betreiber der Generatoren Anwälte bzw. Anwaltskanzleien sein. Das beklagte Unternehmen hat bereits angekündigt Rechtsmittel einzulegen, um eine höchstrichterliche Entscheidung für den Markt zu erlangen.

Urteil im Volltext: https://openjur.de/u/2184565.html