LG Hamburg: Adblock Plus darf weiter blocken

Das Landgericht Hamburg hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 416 HKO 159/14) entschieden, dass die Firma Eyeo GmbH mit ihrem Acceptable Ads Modell nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Geklagt hatten Zeit Online und das Handelsblatt, weil sie durch Ablock Plus ihre werbefinanzierten Onlineangebote wettbewerbswidrig behindert sahen. Das Gericht sah dies anders und ging davon aus, dass Eyeo lediglich ein Werkzeug zur Verfügung stellt und der Nutzer selbst entscheidet, welche Werbung er blocken möchte. Es sei daher kein gezieltes Vorgehen gegen das Onlineangebot der Kläger zu erkennen.

Urteil im Volltext: Nach Veröffentlichung unter diesem Link

Quelle: http://www.telemedicus.info/article/2943-LG-Hamburg-Erster-Erfolg-fuer-Adblock-Plus.html