Kuriose AGBs bei Google und Adobe Photoshop Express

Fast niemand liest die Nutzungsbedingungen der Internetdienste, die er benutzt ganz durch. Wenn man es jedoch tut, kann man manche Kuriositäten entdecken. Ein sehr schönes Beispiel dafür bietet Google in seinen Nutzungsbedingungen (TOS = Terms Of Service). Unter Punkt 2.3 lässt sich dort folgendes finden: „You may not use the Services and may not accept the Terms if (a) you are not of legal age to form a binding contract with Google […]“. Problematisch dabei ist, dass man in den meisten Staaten der USA 18 Jahre alt sein muss um einen Vertrag schließen zu können und auch in Deutschland gilt selbiges, wenn der Vertrag nicht rein rechtlich vorteilhaft für den Minderjährigen ist. Dies dürfte zu verneinen sein, da man mit Akzeptieren der Nutzungsbedingung auch die Datenschutzbestimmungen akzeptieren muss (Punkt 7.2), mit welchen man Google erlaubt Daten von sich zu verwenden.
Dies gilt nicht nur für Googles Suchmaschine, sondern laut Punkt 1.1 seiner Nutzungsbedingungen für sämtliche Dienste von Google, demnach also auch für Google Mail, Google Earth und Maps aber auch YouTube. Gerade bei YouTube dürfte der Grossteil der Nutzerschaft unter 18 Jahren sein.

Eine weitere Kuriosität lässt sich in den Nutzungsbestimmungen zu Adobes Photoshop Express finden. So findet sich in den Bestimmungen unter Punkt 8 zu den eigenen hochgeladenen Inhalten die Bestimmung, dass die Adobe automatisch eine Lizenz an den gespeicherten Inhalten zugesprochen wird. Adobe wird dadurch zwar nicht Eigentümer („Adobe does not claim ownership of Your Content“), kann die Inhalte jedoch benutzen, verbreiten,  Einnahmen aus ihnen erzielen, sie reproduzieren, modifizieren, anpassen, veröffentlichen, übersetzen sowie öffentlich vorführen („license to use, distribute, derive revenue or other remuneration from, reproduce, modify, adapt, publish, translate, publicly perform and publicly display“).

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