Kritik am 2. DSAnpUG-EU

Der Landesdatenschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, Stefan Brink, hat sich in einem Gastbeitrag bei netzpolitik.org kritisch über das zweite DSAnpUG-EU geäußert. Brink fordert, dass

1.) sich der Gesetzgeber einer materiellen Nutzung von Öffnungsklauseln
enthält,
2.) das „Kleinklein der Beschränkung von Betroffenenrechten“ beendet
werde und
3.) „nationaler Ballast und Unrat“ zu Seite geräumt werde.

Hintergrund:
Der Zweck des 2. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU (DSAnpUG-EU-2) ist eine Anpassung nationaler Vorschriften an die EU-DSGVO und wirkt sich auf insgesamt 152
Bundesgesetze aus. Der vorliegende Entwurf umfasst neben redaktionellen Anpassungen auch substantiell inhaltliche Änderungen und Ergänzungen.

Das ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil der Entwurf bisher kaum Beachtung in der breiten Öffentlichkeit gefunden hat.

Der Bundesrat hat am 19. Oktober Stellung genommen und stellt fest, „dass in der datenschutzrechtlichen Praxis noch Unsicherheiten bestünden, ob und in welchem Umfang bisher zentrale Datenschutzregelungen fortgelten“.

In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, die erbetene Überprüfung vorzunehmen.

 

Kommentar Stefan Brink:

https://netzpolitik.org/2018/die-muehsame-anreise-durch-datenschutz-deutschland-das-omnibus-gesetz/

Gesetzentwurf:

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/046/1904674.pdf

Stellungnahme Bundesrat:

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2018/0401-0500/430-18(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Gegenantwort Bundesregierung:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/054/1905414.pdf