Kinder.at – Klage abgewiesen

Das Handelsgericht Wien hat im Dezember die Unterlassungsklage des österreichische Zweigs des Süßwarenkonzerns Ferrero gegen die Wiener Firma MediaClan, Besitzerin der Domain ‚Kinder.at‘, abgewiesen (http://www.kinder.at/urteil20011210.PDF). Das Gericht argumentierte, eine Markenverletzung läge nicht vor, da weder eine Identität mit der Wort-Bildmarke von Ferrero, noch eine Ähnlichkeit der angebotenen Waren und Dienstleistungen vorliege. Auch eine Verwechslungsgefahr bestehe nicht, da ‚Kinder‘ ein Wort der Alltagssprache sei und die Marke ihre Kennzeichnungskraft daher nur aus der Bilddarstellung beziehe.

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