Kennzeichnungspflicht von Auslaufmodellen in der Werbung

Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Az. I-20 U 171/02), dass Händler Auslaufmodelle auch als solche bewerben müssen, wenn ein Nachfolgemodell bereits auf dem Markt eingeführt ist. Das Bewerben von hochwertiger Unterhaltungselektronik ohne diesen entsprechenden Hinweis stelle anderenfalls ein wettbewerbswidriges Verhalten dar.

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