Keine Hinweispflicht auf Sicherheitslücken auf Smartphones

Mit Urteil vom 30. Oktober 2019, Az. 6 U 100/19, hat der 6. Zivilsenat des OLG Köln eine klageabweisende Entscheidung des LG Köln bestätigt. Demnach müssen Elektronikmärkte nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Android-Betriebssystems hinweisen.
Der Verbraucherverband, Kläger im Verfahren, hatte beim Beklagten Testkäufe durchgeführt und die erworbenen Geräte durch das BSI untersuchen lassen. Bei zwei Geräten war werksmäßig eine veraltete Software aufgespielt, ein Gerät wies darüber hinaus Mängel bei 15 von 28 getesteten potentiellen Sicherheitslücken auf.

Dieses Smartphone wurde durch das BSI aus diesem Grund als eklatantes Sicherheitsrisiko eingestuft. Nach erfolgloser Anfrage beim Hersteller verlangte der Kläger vom Beklagten, die Geräte künftig nur noch mit einem Hinweis auf die Sicherheitslücken zu veräußern.

Die erhobene Unterlassungsklage wurde durch das LG Köln und im Berufungsverfahren durch das OLG Köln abgewiesen. Die Revision ist nicht zugelassen.
Die Abweisung stützt sich im Wesentlichen darauf, dass die Voraussetzungen eines Unterlassungsanspruches nicht erfüllt seien. Zwar sei die Information über Sicherheitslücken für den Verbraucher von immenser Bedeutung, jedoch stelle es für den Beklagten einen unzumutbaren Aufwand dar, stets einen aktuellen Überblick über die Sicherheitslücken sämtlicher Smartphones in seinem Sortiment zu behalten, zumal entsprechende Sicherheitslücken oftmals nur durch Tests zu ermitteln sind, die regelmäßig wiederholt werden müssten.

Mit gleicher Argumentation wurde auch die Forderung nach einer Information über bestehende Updates abgelehnt. Die Existenz eines Updates ist dem Beklagten bei Verkauf nicht notwendig bekannt und muss unter Umständen beim Hersteller erfragt werden. Die teilweise hohe Fluktuation an Updates kann zu täglichen Änderungen führen, was eine ständige Überwachung durch den Verkäufer unzumutbar macht.

Pressemitteilung des OLG Köln: http://www.olg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/004_zt_letzte-pm_archiv_zwangs/001_letzte_pressemitteilung/index.php