Keine Haftung des DSL-Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen der Anschlussnutzer

Im Rahmen der internationalen Debatte über Peer-to-Peer (wie u.a. bereits in Artikeln vom 25.10.2007 und 11.10.2007 berichtet) äußert sich nun auch ein deutsches Gericht zum Thema. Das LG München I hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Volontär eines Radiosenders illegale Musikdownloads über einen Anschluss des Senders abgeboten hat. Der Sender wurde daraufhin von der GVU abgemahnt und ist gegen diese Abmahnung gerichtlich vorgegangen. Das LG ist zu der Einschätzung gelangt, dass es dem Anschlussinhaber nicht zuzumuten sei, den Anschluss des Volontärs ohne konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung zu beschränken. Damit schließt sich das LG München I nicht der Rechtsprechung des LG Hamburg an, das in ähnlichen Fällen eine Haftung des Anschlussinhabers bejaht hatte.

Related Links