Justizkommunikationsgesetz

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz wurde der Entwurf für Justizkommunikationsgesetz veröffentlicht (http://www.bmj.bund.de/images/11602.pdf). Es soll Zivilprozess und die Fachgerichtsbarkeiten für eine elektronische Aktenbearbeitung öffnen, indem künftig für alle Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit geschaffen wird elektronische Kommunikationsformen gleichberechtigt neben der Schriftform oder der mündlichen Form rechtswirksam zu verwenden.

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