Journal Officiel

Frankreich gehörte noch Mitte der 90er Jahre nicht zu den Staaten, die bei der Verbreitung offizieller Dokumente über das Internet an der Spitze standen. 1997 wurde das ‚Journal officiel‘ auf einem Saarbrücker Server aufgelegt (siehe dazu die Déclaration de Sarrebruck,

http://juripole.u-nancy.fr/declaration.html).

Mittlerweile hat sich die Situation jedoch vollkommen geändert. Unter der Adresse http://www.legifrance.gouv.fr/ betreibt die französische Regierung ein Informationsportal, das Rechtsvorschriften, darunter auch konsolidierte Fassungen der wichtigsten Gesetze, Rechtsprechung und weitere juristische Informationen erschließt.

Herzstück ist aber die Abteilung ‚Journal Officiel‘. Dessen Ausgabe

‚Lois et decrets‘, die in etwa dem deutschen Bundesgesetzblatt entspricht, ist ab der Ausgabe vom 01.01.1990 im Volltext abrufbar. Eine Volltextsuche in diesen Dokumenten ist ebenfalls möglich. Darüber hinaus kann man sich kostenlos per e-Mail die Inhaltsverzeichnisse der jeweils aktuellen Ausgabe zusenden lassen.

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