Herstellervorgabe: Kein Verkauf im Internet – Bundeskartellamt sieht selektive Vertriebssysteme kritisch

Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bundeskartellamtes sehen die Bonner Wettbewerbshüter die Nutzung selektiver Vertriebssysteme kritisch. So hat das Bundeskartellamt dem Unternehmen ASICS Deutschland seine Bedenken hinsichtlich einer möglichen Wettbewerbsbeschränkung mitgeteilt. Laut Mitteilung des Bundeskartellamtes untersagt das Unternehmen seinen Händlern bisher einen Vertrieb über Online-Handelsplattformen (eBay, Amazon Marketplace). Es bleibt abzuwarten, wie sich ASICS und andere Hersteller künftig zum Verkauf ihrer Produkte auf Online-Handelsplätzen positionieren werden. Die Mitteilung des Bundeskartellamtes kann unter diesem Link abgerufen werden.

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