Grenzüberschreitende Datenschutzverstöße

Grenzübergreifende Verfahren wegen Verstößen gegen die DSGVO dürfen nicht nur von den jeweiligen nationalen Datenschutzbehörden eingeleitet werden, die dort ansässig sind, wo das betroffene Unternehmen seinen EU-Sitz hat.
Gemäß der DSGVO dürfen nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts auch die Behörden tätig werden, die nicht federführend sind, befand er am 13.01.2021.

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/eugh-generalanwalt-eu-weite-dsgvo-verfahren-durch-nationale-behoerden-moeglich