Google: IP-Adressen als personenbezogene Daten?

Bei einer öffentlichen Hörung des EU-Parlaments im Januar hatten sich viele Datenschützer für eine Definition von IP-Adressen als personenbezogene Daten ausgesprochen, denn nur so sei ein Schutz dieser Daten und somit der Privatssphäre der Internetnutzer zu realisieren. Bereits damals hatte sich der Global Privacy Counsel von Google Peter Fleischer, wie viele weitere kommerzielle Unternehmen, dafür ausgesprochen, dass IP-Adressen nicht als personenbezogenen Daten gesehen werden sollten.
In einem offiziellen Statement vom 22.02.08 rät Google nun zur Differenzierung: Soweit der Provider die Daten speichert, sollen es personenbezogene Daten sein, handelt es sich hingegen um ein Unternehmen oder ein Privatmann, nicht. Für Letztere, wird argumentiert, wäre es nicht möglich anhand der IP-Adresse auf die eigentliche Person zu schließen. Jedoch gerade bei Google, wäre es sehr leicht denkbar, dass jemand bei Gmail, Googles Emaildienst, ein Konto, zum Beispiel brigitte_zypries(at)gmail.com, besitzt. Wenn sich diese Person nun mit einer bestimmten IP-Adresse bei Gmail einloggt könnte Google wissen, dass eben jene „brigitte_zypries“ ein Email-Konto bei Gmail besitzt. Wenn die Person nun mit Google eine Suchanfrage startet, wird ebenfalls wieder die IP-Adresse gespeichert. Durch Zusammenlegen dieser Information wäre es Google also möglich Informationen mit Personen in Verbindung zu bringen.

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