Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland

Im Amtsblatt des Saarlandes wurde am 14.12.2017 das neue Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung veröffentlicht.
Damit wird die öffentliche Verwaltung verpflichtet, der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen. Bürgerinnen und Bürger erwarten neben umfassenden Online-Informationen weitergehende Möglichkeiten, ihre Verpflichtungen gegenüber der Verwaltung und auch die Inanspruchnahme deren Angebote elektronisch abwickeln zu können.

Gleichzeitig bietet E-Government der Verwaltung die Möglichkeit, sich selbst zeitgemäß zu organisieren und verstärkt moderne elektronische Medien einzusetzen.

Link zum Gesetzestext:
https://www.landtag-saar.de/Gesetze/G1934.pdf