Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften

Das Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ist am 23. Februar 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Betroffen ist unter anderem auch das Telekommunikationsgesetz (TKG). Ziele dieser Änderung sind die Integration der Regelungen die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) enthaltenen waren in das TKG, sowie dessen Neufassung. Weitere Ziele umfassen unter anderem die Optimierung der Vorschriften zur Bekämpfung des Missbrauchs von Mehrwertdienstrufnummern, die Anpassung der Aufgaben der Bundesnetzagentur bei Überwachungsmaßnahmen und die Konkretisierung der bereits umgesetzten EU-Universaldienstrichtlinie.

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